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Hintergrund
29. Oktober 2026

Teilarbeitsunfähigkeit: Das kommt auf Sie zu

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Teilarbeitsunfähigkeit: Das kommt auf Sie zu
Bild: © Redaktionsbüro Schneider / gettyimages.de / FS-Stock
Positive Erfahrungen aus skandinavischen Ländern dienen als Vorbild für die Einführung der Teilarbeitsunfähigkeit im Zuge der Reform der gesetzlichen Krankenversicherung. Der folgende Beitrag zeigt, was sich für Arbeitgeber ändert und worauf Sie sich einstellen müssen.

Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen

Bislang gilt bei der Arbeitsunfähigkeit in Deutschland grundsätzlich das „Alles-oder-nichts-Prinzip“, d. h. ein Arbeitnehmer ist entweder arbeitsfähig oder arbeitsunfähig. Eine stufenweise Wiedereingliederung ist zwar bereits möglich. Währenddessen gilt der Beschäftigte jedoch weiterhin als arbeitsunfähig. Mit Zustimmung des Bundesrats am 10.07.2026 wurde das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verabschiedet. Es sieht neben zahlreichen weiteren Maßnahmen die Einführung der Teilarbeitsunfähigkeit vor. Diese soll Beschäftigten bei längeren Erkrankungen eine frühere Rückkehr in den Beruf mit reduzierter Arbeitszeit ermöglichen. Zugleich sollen die Krankenkassen durch geringere Krankengeldausgaben entlastet werden. Den Betrieben bleibt die Arbeitskraft erkrankter Mitarbeiter zumindest teilweise erhalten. Geregelt wird die Teilarbeitsunfähigkeit im neuen § 44c SGB V (Fünftes Buch Sozialgesetzbuch). Die Vorschrift soll am 01.01.2028 in Kraft treten.

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Annemarie Böttcher
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