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Urteil
29. Juni 2026

Kündigung bei vorzeitig beendetem BEM ist unwirksam

PT+
Kündigung bei vorzeitig beendetem BEM ist unwirksam
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Pixelnest
Erhebt ein Mitarbeiter nach Ausspruch einer krankheitsbedingen Kündigung eine Kündigungsschutzklage, sind die Erfolgsaussichten für den Arbeitgeber ohne ordnungsgemäß durchgeführtes BEM eher schlecht. Ein aktuelles Urteil verdeutlicht, welche Anforderungen an das BEM gestellt werden.

Behandlungsmaßnahmen müssen tatsächlich ergriffen werden

Ein seit 2018 beim Arbeitgeber beschäftigter Busfahrer wies bereits 2019 umfangreiche Arbeitsunfähigkeitszeiten auf. Bis Februar 2025 beliefen sich die Ausfallzeiten auf insgesamt 665 Tage mit Entgeltfortzahlungskosten in Höhe von über 46.000 Euro. In einem im Rahmen eines BEM (betriebliches Eingliederungsmanagement) durchgeführten Gesprächs im Januar 2025 sah der Busfahrer die Ursache für die meisten seiner Fehlzeiten im Schichtdienst, der Schlaf-Rhythmus-Störungen zur Folge habe, und in der mangelnden Hygiene im Job durch die Berührung mit dem Wechselgeld sowie der eingeschränkten Möglichkeit, sanitäre Einrichtungen aufzusuchen. Die Beteiligten des BEM beschlossen, dem Busfahrer einen Termin bei der Betriebsärztin zu ermöglichen. Außerdem wurde festgelegt, dass er einen digitalen Gesundheitskurs bei einer kooperierenden Krankenkasse erhält, um die Schlaf-Rhythmus-Störungen zu bekämpfen. Zudem wurde vereinbart, das BEM-Verfahren digital fortzuführen, mögliche Maßnahmen zu prüfen und einen Maßnahmenplan mit Fristen festzulegen.

Annemarie Böttcher
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