Fristlose Kündigung: Zweiwochenfrist muss gewahrt werden
Kündigung trotz Fristwahrung nach Schwerbehindertenrecht unwirksam
Eine langjährig beschäftigte Produktionsfachkraft führte gegen ihren Arbeitgeber einen Kündigungsschutzprozess wegen einer krankheitsbedingten Kündigung und obsiegte in erster Instanz mit Urteil des Arbeitsgerichts vom 18.01.2023. Am 08.03.2023 erklärte der Arbeitgeber eine außerordentliche fristlose Kündigung und stützte diese auf einen (versuchten) Prozessbetrug der Arbeitnehmerin im vorangegangenen Kündigungsschutzverfahren, von dem er am 17.02.2023 Kenntnis erlangt hatte.
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