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Streitfall Karneval: Alles müssen Sie nicht mitmachen
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Bild: ©filmfoto - getty images
Ob ein neuer Arbeitgeber eine eingeführte Praxis wie den bezahlten Sonderurlaub am Rosenmontag fortführen muss, bleibt für viele Betriebsübernehmer ein heikles Thema.