Wie Sie Ihren Mitarbeitern KI-Expertise vermitteln

Verpflichtung zur Kompetenzförderung gilt seit Februar 2025
Nach Artikel 4 der EU-KI-Verordnung (AI Act) müssen seit Februar 2025 Anbieter und Betreiber von KI-Systemen sicherstellen, dass alle Personen, die im Auftrag KI-Systeme betreiben oder nutzen, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen. Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern KI-Systeme zur betrieblichen Nutzung bereitstellen, sind daher verpflichtet, sicherzustellen, dass diese über die notwendigen Kenntnisse verfügen oder diese durch Schulungen und ähnliche Maßnahmen erwerben. Dabei sollen technische Kenntnisse, Erfahrung, Ausbildung und Schulung der KI-Nutzer sowie der Kontext, in dem die Systeme eingesetzt werden, berücksichtigt werden. Zur Erläuterung, wie die Sicherstellung der KI-Kompetenz nach Artikel 4 umzusetzen ist, hat die EU-Kommission einen FAQ-Katalog veröffentlicht, der jedoch weiterhin viele Fragen offen lässt.
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