Alles Wichtige zum Thema Abmahnung im Überblick

Warum die Abmahnung zwingend erforderlich ist
Nach der Rechtsprechung ist eine verhaltensbedingte oder fristlose Kündigung keine Sanktion für eine bereits begangene Pflichtverletzung. Vielmehr ist sie nur dann gerechtfertigt, wenn zu erwarten ist, dass das Arbeitsverhältnis auch künftig durch ähnliches Fehlverhalten belastet wird. Die Abmahnung dient dazu, diese negative Zukunftsprognose zu untermauern. Sie dokumentiert, dass der Mitarbeiter sein beanstandetes Verhalten trotz vorheriger Warnung nicht geändert hat. Darüber hinaus gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, d. h., eine Kündigung darf immer nur das letzte Mittel sein, um arbeitsvertraglichen Vertragsverstößen zu begegnen. Solange die begründete Aussicht besteht, dass der Mitarbeiter durch mildere Maßnahmen – etwa eine Abmahnung – von weiteren Pflichtverletzungen abgehalten werden kann, ist eine Kündigung nicht gerechtfertigt.
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