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Hintergrund
28. August 2025

Alles Wichtige zum Thema Abmahnung im Überblick

PT+
Alles Wichtige zum Thema Abmahnung im Überblick
Bild: ©Shutter2U - getty images
Eine verhaltensbedingte Kündigung scheitert vor dem Arbeitsgericht häufig daran, dass zuvor keine oder keine ordnungsgemäße Abmahnung ausgesprochen wurde. Damit Ihnen das nicht passiert, haben wir die wichtigsten Informationen rund um die Abmahnung in diesem Beitrag für Sie zusammengestellt.

Warum die Abmahnung zwingend erforderlich ist

Nach der Rechtsprechung ist eine verhaltensbedingte oder fristlose Kündigung keine Sanktion für eine bereits begangene Pflichtverletzung. Vielmehr ist sie nur dann gerechtfertigt, wenn zu erwarten ist, dass das Arbeitsverhältnis auch künftig durch ähnliches Fehlverhalten belastet wird. Die Abmahnung dient dazu, diese negative Zukunftsprognose zu untermauern. Sie dokumentiert, dass der Mitarbeiter sein beanstandetes Verhalten trotz vorheriger Warnung nicht geändert hat. Darüber hinaus gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, d. h., eine Kündigung darf immer nur das letzte Mittel sein, um arbeitsvertraglichen Vertragsverstößen zu begegnen. Solange die begründete Aussicht besteht, dass der Mitarbeiter durch mildere Maßnahmen – etwa eine Abmahnung – von weiteren Pflichtverletzungen abgehalten werden kann, ist eine Kündigung nicht gerechtfertigt.

Annemarie Böttcher
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