Weisungsrecht oder Änderungskündigung? Welcher Weg der richtige ist

Weisungsrecht als Königsweg
Das Weisungsrecht gemäß § 106 Gewerbeordnung (GewO) erlaubt es dem Arbeitgeber, Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen einseitig zu bestimmen – soweit diese Aspekte nicht bereits durch Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag oder gesetzliche Regelungen verbindlich festgelegt sind. Fehlen derartige Einschränkungen, kann der Arbeitgeber z. B.
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