Vorläufige Neueinstellungen sind ohne Betriebsrat möglich
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Bild: © Redaktionsbüro Schneider/ gettyimages.de/www.fotogestoeber.de
Qualifiziertes Personal ist rar. Umso ärgerlicher ist es, wenn die Einstellung eines geeigneten Bewerbers an der fehlenden Zustimmung des Betriebsrats scheitert. Wie Sie solchen Konflikten wirksam vorbeugen können, erfahren Sie im folgenden Beitrag.
Hier ist die Zustimmung des Betriebsrats erforderlich
In Unternehmen mit mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern muss der Betriebsrat nach § 99 BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz) vor jeder Neueinstellung über den betreffenden Bewerber unterrichtet und seine Zustimmung zur Einstellung eingeholt werden. Ohne die Zustimmung darf der Bewerber grundsätzlich nicht beschäftigt werden.
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