Schadenersatz: Arbeitnehmer müssen Firmenwagen pfleglich behandeln

Arbeitgeber kann Schadenersatz verlangen
Einem Mitarbeiter war ein Firmenfahrzeug aufgrund einer mündlichen Vereinbarung auch zur privaten Nutzung überlassen worden. Bei Rückgabe des Fahrzeugs ergab eine Begutachtung, dass sich der Innenraum in einem stark verschmutzten Zustand befand. Außerdem wurde Zigarettenasche im Innenraum und ein starker Geruch nach Zigarettenrauch festgestellt. Der Arbeitgeber ließ daraufhin eine umfangreiche Reinigung sowie Ozonbehandlung des Innenraums zur Neutralisierung des Zigarettengeruchs durchführen. Als sich der Mitarbeiter weigerte, die Kosten hierfür zu erstatten, zog der Arbeitgeber vor Gericht und hatte Erfolg mit seiner Schadenersatzklage. Bei der Überlassung eines Fahrzeugs sei ein Arbeitnehmer verpflichtet, den Arbeitgeber über Unfälle und auftretende Mängel unverzüglich zu informieren, urteilte das Gericht. Zu den Pflichten des Arbeitnehmers gehöre es aber auch, das überlassene Fahrzeug pfleglich zu behandeln und keine Schäden zu verursachen, die über die üblichen Gebrauchsspuren hinausgingen. Der stark verschmutzte Innenraum und der starke Rauchgeruch seien über die übliche Nutzung des Fahrzeugs hinausgegangen und vom Arbeitnehmer pflichtwidrig verursacht worden. Es habe auch keines ausdrücklichen Rauchverbots durch den Arbeitgeber bedurft. Dies gelte insbesondere vor dem Hintergrund, dass Zigarettenrauch nicht nur übel riecht, sondern sich bekanntlich auch in Textilien und auf Oberflächen „festsetzt“. Durch einfaches „Durchlüften“ und „Durchwischen“ könne man diese Geruchsbelästigung und die Nikotinablagerungen nicht beseitigen, LAG Köln, Urteil vom 14.01.2025, Az. 7 SLa 175/24.
…