Nutzen Sie die Vorteile der Beschäftigung von Schwerbehinderten
Ausgleichsabgabe kann teuer werden
Arbeitgeber haben die Wahl: Entweder sie beschäftigen die für ihren Betrieb vorgeschriebene Anzahl von Menschen mit einer Schwerbehinderung oder sie zahlen die gesetzlich festgelegte sogenannte Ausgleichsabgabe. Die Abgabe dient u. a. dem Zweck, einen finanziellen Ausgleich für Arbeitgeber zu schaffen, die ihre Pflichtarbeitsplätze mit schwerbehinderten Mitarbeitern besetzen und dadurch möglicherweise zusätzliche Kosten tragen (siehe unten). Die Ausgleichsabgabe beträgt derzeit – je nach Betriebsgröße – zwischen 140 € und 360 € pro Monat, wenn der Arbeitgeber die Beschäftigungspflicht nicht vollständig erfüllt. Zudem wurde zum 01.01.2024 eine erhöhte Ausgleichsabgabe für diejenigen Unternehmen eingeführt, die überhaupt keinen schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Hier beträgt die Ausgleichsabgabe je nach Betriebsgröße bis zu 720 € monatlich.
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