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Hintergrund
29. August 2024

Die Einigungsstelle: Teures Ärgernis oder Retter des Betriebsfriedens?

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Die Einigungsstelle: Teures Ärgernis oder Retter des Betriebsfriedens?
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Bojan89
Blick ins Betriebsverfassungsrecht
Die Errichtung einer Einigungsstelle wird von vielen Betriebsräten offen oder versteckt als Druckmittel gegenüber dem Arbeitgeber eingesetzt. Kosten verursacht sie allemal, aber sie kann auch für den Arbeitgeber hilfreich sein. Wann das der Fall ist, erfahren Sie hier.

Einigungsstelle soll Meinungsverschieden­heiten beseitigen

Die Einigungsstelle ist eine betriebliche Schlichtungsstelle, die gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) für die Lösung bestimmter Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zuständig ist.

Annemarie Böttcher
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