Die Einigungsstelle: Teures Ärgernis oder Retter des Betriebsfriedens?
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Blick ins Betriebsverfassungsrecht
Die Errichtung einer Einigungsstelle wird von vielen Betriebsräten offen oder versteckt als Druckmittel gegenüber dem Arbeitgeber eingesetzt. Kosten verursacht sie allemal, aber sie kann auch für den Arbeitgeber hilfreich sein. Wann das der Fall ist, erfahren Sie hier.
Einigungsstelle soll Meinungsverschiedenheiten beseitigen
Die Einigungsstelle ist eine betriebliche Schlichtungsstelle, die gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) für die Lösung bestimmter Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zuständig ist.
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