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26. Oktober 2023

Streitfall Weihnachtsgeld: Auf diese Klauseln kommt es an

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Musterformulierung
Pünktlich zur Weihnachtszeit stellt sich die Frage, ob die Mitarbeiter ein Weihnachtsgeld erhalten sollen und ob sie vielleicht sogar einen Anspruch darauf haben. Der folgende Beitrag gibt Aufschluss darüber, auf welche Regelungen es hierbei ankommt.

Vertragliche Regelungen spielen entscheidende Rolle

In Betrieben, in denen keine tarifvertraglichen Regelungen gelten, hängt ein möglicher Anspruch auf Zahlung von Weihnachtsgeld von den jeweiligen vertraglichen Regelungen der Mitarbeiter ab. Allerdings hat sich in der Vergangenheit die Rechtsprechung in eine arbeitnehmerfreundliche Richtung geändert. Unklare und widersprüchliche Klauseln sind unwirksam, ebenso Klauseln, die einem Mitarbeiter die Zahlung eines Weihnachtsgeldes (auch) als Gegenleistung für die erbrachte Arbeit zusagen, dieses unter bestimmen Voraussetzungen aber wieder kürzen oder sogar ganz streichen.

Auch wenn ein Arbeitsvertrag keine Regelung zum Weihnachtsgeld enthält, kann ein entsprechender Anspruch aus dem gewohnheitsrechtlich anerkannten Institut der betrieb­lichen Übung entstehen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld in drei aufeinanderfolgenden Jahren vorbehaltlos gewährt hat. Ein Anspruch aus betrieblicher Übung wird rechtlich genauso bewertet, als ob die Zahlung des Weihnachtsgeldes arbeitsvertraglich geregelt ist.

Freiwilligkeitsvorbehalte sind weiterhin zulässig

Auch nach der neueren Rechtsprechung ist es weiterhin zulässig, ein Weihnachtsgeld, das einen reinen Gratifikationscharakter hat, also nicht die Arbeitsleistung, sondern z. B. die Betriebstreue honorieren soll, unter einen Freiwilligkeitsvorbehalt zu stellen. Dieser sollte aber nicht nur im Arbeitsvertrag enthalten sein, sondern bei jeder Zahlung ausdrücklich erklärt werden. Denkbar ist hier ein Zusatz in der entsprechenden Gehaltsabrechnung. Auch wenn ein Weihnachtsgeld ohne ausdrück­liche Regelung im Arbeitsvertrag gezahlt werden soll, sollte – um das Entstehen einer betrieblichen Übung zu verhindern – mit der Auszahlung ein Freiwilligkeitsvorbehalt erklärt werden.

Stichtags- und Rückzahlungsklauseln sind möglich

Bei reinen Gratifikationen sind sogenannte Stichtagsregelungen zulässig, die die Zahlung vom ungekündigten Bestand des Arbeitsverhältnisses zu einem bestimmten Zeitpunkt abhängig machen. Außerdem kann die Rückzahlung eines Weihnachtsgeldes für den Fall vereinbart werden, dass das Arbeitsverhältnis nach Zahlung der Gratifikation aufgrund Kündigung endet. Bei derartigen Klauseln muss jedoch darauf geachtet werden, dass der Mitarbeiter durch die Klausel nicht zu lange an den Betrieb gebunden wird, da ansonsten seine Berufsfreiheit unzulässig beschränkt würde.

Praxis-Tipp
Die Musterformulierungen „Anschreiben Weihnachtsgeld mit Freiwilligkeitsvorbehalt“, „Weihnachtsgeld mit Freiwilligkeitsvorbehalt im Arbeitsvertrag“ und „Weihnachtsgeld mit Rückzahlungsklausel“ können Sie im Down­loadbereich unter www.personal-tipp.de herunterladen.
Beispiel

Musterformulierung: Anschreiben Weihnachtsgeld mit Freiwilligkeits­vorbehalt

Sehr geehrte/r Frau/Herr ___________ (Name), wir danken Ihnen für Ihre treue Mitarbeit in unserem Unternehmen. Wir freuen uns, Ihnen in diesem Jahr mit dem Novembergehalt eine Sonderzahlung/ein Weihnachtsgeld in Höhe von ____ € (Betrag) brutto auszubezahlen. Diese Zahlung erfolgt freiwillig. Ein Rechtsanspruch auf eine Zahlung in der Zukunft besteht nicht.

Beispiel

Musterformulierung: Weihnachtsgeld mit Freiwilligkeitsvorbehalt im Arbeitsvertrag

(…) Weihnachtsgeld

Leistet der Arbeitgeber eine Sonderzahlung, z. B. eine Weihnachtsgratifikation, geschieht dies freiwillig und mit der Maßgabe, dass auch mit einer wiederholten vorbehaltlosen Leistung ein Rechtsanspruch nur auf die jeweils erhaltenen Leistungen entsteht und kein Rechtsanspruch für die Zukunft begründet wird. Der Arbeitgeber behält sich vor, jedes Jahr neu zu entscheiden, ob und in welcher Höhe eine solche Gratifikation geleistet wird. Dies gilt nicht für Leistungen, die auf einer individuellen Vertragsabrede mit dem Arbeitnehmer im Sinne des § 305b BGB beruhen.

Beispiel

Musterformulierung: Weihnachtsgeld mit Rückzahlungsklausel

(…) Weihnachtsgratifikation

(1) Der Mitarbeiter erhält eine Weihnachtsgratifikation in Höhe eines Bruttomonatsgehaltes. Die Gratifikation wird mit dem Novembergehalt ausbezahlt.

(2) Der Anspruch auf die Weihnachtsgratifikation ist ausgeschlossen, wenn das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Auszahlung oder bis zum 31.12. vom Mitarbeiter gekündigt ist/wird oder infolge eines Aufhebungsvertrages endet, ohne dass ein vertragswidriges Verhalten des Arbeitgebers Anlass für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses war.

(3) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die Weihnachtsgratifikation zurückzubezahlen, wenn er bis zum 31.03. des auf die Auszahlung folgenden Kalenderjahres ausscheidet, ohne dass ein
vertragswidriges Verhalten des Arbeitgebers Anlass für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses war.

Annemarie Böttcher

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