Nicht selten versuchen Arbeitnehmer nach Abschluss eines Arbeitsvertrages, sich aus den unterschiedlichsten Gründen auf dessen Unwirksamkeit zu berufen. Vor Gericht haben sie damit jedoch nur in Ausnahmefällen Erfolg, wie auch ein aktuelles Urteil des LAG Nürnberg belegt.
Zwar haben Arbeitgeber beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages keine Aufklärungspflicht über die sozialrechtlichen Konsequenzen, die den Mitarbeiter treffen können. Trotzdem sollte jeder Personalverantwortliche über diese einschneidenden Konsequenzen Bescheid wissen.