Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

Autor: kaupps

So gestalten Sie den Weg von Trainees zur Führungskraft

Führungskräfte sind auf dem Arbeitsmarkt schwer zu akquirieren. Durch Trainee-Programme machen sich Unternehmen bei der Nachwuchsplanung unabhängig und können individuelle Schwerpunkte bei der Ausbildung setzen. Welche vertraglichen Regelungen hier nicht fehlen dürfen, lesen Sie im folgenden Beitrag.

Behördliche Zustimmung zur Kündigung kann BEM nicht ersetzen

Wegen des damit verbundenen Aufwandes scheuen viele Arbeitgeber die gesetzlich vorgeschriebene Durchführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM). Ohne ein ordnungsgemäß durchgeführtes BEM wird eine krankheitsbedingte Kündigung jedoch zum Problem – selbst wenn das Integrationsamt zustimmt.

Rauswurf wegen 10 Minuten Kaffeepause rechtens

Kleinere Tricksereien bei der Arbeitszeit sind nach weit verbrei­teter Ansicht ein Bagatellvergehen. Viele Arbeitnehmer über­sehen dabei, dass die Arbeitsgerichte nicht selten ganz anderer Meinung sind, und ihr Job dadurch akut gefährdet sein kann.

Wann eine dauerhafte Erkrankung eine Kündigung rechtfertigt

Im Gegensatz zu den Fällen der häufigen Kurzerkrankungen verursachen lang andauernde Erkrankungen nur geringe Entgeltfortzahlungskosten. Dennoch können auch Fehlzeiten aufgrund einer längerfristigen Erkrankung eine krankheitsbedingte Kündigung rechtfertigen.

Arbeitgeber kann Begleithund am Arbeitsplatz verbieten

Hunde am Arbeitsplatz gelten gemeinhin als förderlich für das Betriebsklima. Kommt es jedoch zu Störungen, darf der Arbeitgeber die Mitnahme verbieten.

Diese Fallstricke lauern bei Teilzeitverlangen

Mit dem Ziel, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern, wurde der Anspruch auf Teilzeitarbeit in verschiedenen Gesetzen verankert. Dies hat zur Folge, dass es in der Praxis immer wieder zu Fehlern im Umgang mit Teilzeitanträgen kommt. Hier finden Sie die wichtigsten Regelungen, um nicht den Überblick zu verlieren.

Wenn Krankheit zum Problem wird…

Personalausfälle wegen Krankheit sind ärgerlich, gehören aber zum betrieblichen Alltag. Nehmen krankheitsbedingte Fehlzeiten bei einzelnen Mitarbeitern jedoch überhand, ist die Kündigung unter Umständen unausweichlich.

Letzter Prüfungsschritt: Wessen Interessen überwiegen?

Selbst wenn die Voraussetzungen der ersten drei Prüfungsstufen vorliegen, ist der Kündigungsschutzprozess für den Arbeitgeber noch nicht gewonnen. Denn zum Abschluss muss das Gericht eine umfangreiche Interessenabwägung vornehmen, die noch einmal alles auf den Kopf stellen kann.

Häufige Kurzerkrankungen sind kostspielig

Häufige Kurzerkrankungen verursachen mitunter enorme Kosten und haben nicht selten erhebliche Betriebsablaufstörungen zur Folge. Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, dass diese Fallgruppe der Hauptanwendungsfall der krankheitsbedingten Kündigung ist.

„Ultima Ratio“: Gibt es eine alternative Beschäftigungsmöglichkeit?

Wie jede andere Kündigung ist auch die krankheitsbedingte Kündigung die „Ultima Ratio“, also das letzte Mittel, das dem Arbeitgeber zur Verfügung steht. Besteht die Möglichkeit, die Kündigung durch das Ergreifen einer anderen Maßnahme zu vermeiden, hat diese Vorrang.
1 von 6