Keine Entgeltfortzahlung bei einheitlichem Verhinderungsfall
Entgeltfortzahlungskosten stellen für viele Betriebe einen erheblichen Kostenfaktor dar, insbesondere wenn Arbeitsunfähigkeiten auf unterschiedliche Ursachen zurückzuführen sind. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es sinnvoll sein, sich auf die „Einheit des Verhinderungsfalls“ zu berufen.