Mitschnitt eines Personalgesprächs rechtfertigt Kündigung
Beschäftigte empfinden Personalgespräche häufig als belastend – insbesondere, wenn ihnen mehrere Arbeitgebervertreter gegenübersitzen. Dennoch dürfen sie das Gespräch nicht heimlich aufzeichnen, um dessen Inhalt später beweisen zu können.
Bloßer Verdacht eines heimlichen Mitschnitts rechtfertigt Kündigung
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