Ratgeber
/ 30. Juli 2026

Entzug der Fahrerlaubnis kann Kündigung rechtfertigen

Der Verlust der Fahrerlaubnis rechtfertigt nicht automatisch die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses. Entscheidend ist vielmehr, ob und in welchem Umfang die Tätigkeit des Arbeitnehmers dadurch beeinträchtigt wird. Bei Außendienstmitarbeitern kommt es daher auf die Umstände des Einzelfalls an.

Arbeitgeber muss Ersatzfahrer nicht akzeptieren

Ein Unternehmen, das Saisonware (z.B. Oster- und Weihnachtsartikel) über von ihr betreute Supermärkte vertreibt, beschäftigte seit 2018 einen Außendienstmitarbeiter. Seine Tätigkeit bestand darin, die von ihm betreuten Supermärkte mit einem vom Arbeitgeber überlassenen Dienstwagen anzufahren, Warendisplays/Ständer mit Saisonware für verschiedene Hersteller aufzustellen, zu bestücken und wieder abzubauen. Die Einsatzorte waren aufgrund ihrer Lage nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Als dem Mitarbeiter am 30.06.2025 die Fahrerlaubnis entzogen wurde, informierte er den Arbeitgeber zunächst nicht darüber und führte im Juli und August 2025 weitere 26 Einsätze durch, bei denen sein Vater bzw. ein bekannter den Dienstwagen fuhr. Ab dem 01.10.2025 war der Mitarbeiter krankheitsbedingt arbeitsunfähig. Erst am 13.11.2025 informierte er den Arbeitgeber über den Verlust seiner Fahrerlaubnis und forderte Entgeltfortzahlung bzw. Zahlung seiner Vergütung unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs.

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