Grob fahrlässig verursachter Verkehrsunfall rechtfertigt Kündigung
Nicht jede Pflichtverletzung im Arbeitsverhältnis führt automatisch zu einer Kündigung. Bei besonders schwerwiegenden Verstößen kann jedoch die im Rahmen der Interessenabwägung vorzunehmende Bewertung zulasten des Arbeitnehmers ausfallen.
Busfahrer verursacht Unfall mit schwerwiegenden Folgen
Ein seit November 2021 bei einem Verkehrsbetrieb angestellter Busfahrer verursachte einen Verkehrsunfall, indem er auf einen vor einer Ampel haltenden Bus auffuhr. Durch den Unfall wurden 20 Personen verletzt, vier davon schwer. Der Arbeitgeber kündigte das Arbeitsverhältnis ordentlich unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Der Busfahrer erhob Kündigungsschutzklage. Er argumentierte, es habe sich um ein Augenblicksversagen gehandelt, das lediglich einfache Fahrlässigkeit darstelle und keine Kündigung rechtfertige.
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