Betriebsablauf auch im Sommer sicherstellen
Einschlägige Arbeitsschutzregelungen empfehlen bei hohen Temperaturen organisatorische Maßnahmen – hierzu zählt ausdrücklich die Flexibilisierung der Arbeitszeiten. Gleichzeitig entspricht es dem Interesse vieler Beschäftigter, in den Sommermonaten früher mit der Arbeit zu beginnen, um die besonders heißen Nachmittagsstunden zu vermeiden. Da die Leistungsfähigkeit bei großer Hitze erfahrungsgemäß sinkt, kann es sinnvoll sein, Arbeitszeiten vorübergehend an die klimatischen Bedingungen anzupassen – sofern betriebliche Abläufe dem nicht entgegenstehen.
Vorübergehende Gleitzeitregelung als praktikable Lösung
Für die Umsetzung kommen verschiedene Modelle in Betracht, denkbar ist z. B.: die komplette Verlagerung der betrieblichen Arbeitszeit in die frühere Tageszeit, die Verkürzung der Wochenarbeitszeit im Sommer bei Verlängerung im Winter, die Einführung der Gleitzeit und die Einführung der Funktionszeit (Arbeitszeitgestaltung ist frei, soweit der Arbeitsbereich ordnungsgemäß funktioniert). Zu berücksichtigen ist jedoch, dass Änderungen der Arbeitszeit regelmäßig nicht einseitig angeordnet werden können. Maßgeblich sind insbesondere arbeitsvertragliche Vereinbarungen sowie – sofern vorhanden – Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG). Eine in der Praxis bewährte Lösung ist die Einführung einer befristeten Gleitzeitregelung. Sie ermöglicht es, betriebliche Erfordernisse und individuelle Bedürfnisse der Beschäftigten ausgewogen zu berücksichtigen.