In Online-Seminaren werden spezielle Personal-Themen regelmäßig vertieft. Seien Sie dabei: Sie können Ihre Fragen dort im Chat direkt an den Referenten stellen.
Darlehen wird bei Kündigung nicht automatisch fällig
Ein Arbeitgeberdarlehen bietet finanzielle Unterstützung – bringt aber auch rechtliche und steuerliche Besonderheiten mit sich. Von der richtigen Vertragsgestaltung über mögliche Steuerfolgen bis hin zu Rückzahlungsregelungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Wer die Details nicht kennt, riskiert unerwartete Konsequenzen.
Ich habe einem Mitarbeiter vor zwei Jahren ein Darlehen von 15.000 Euro gewährt, von dem noch rund 8.000 Euro zurückzuzahlen sind. Er hat das Arbeitsverhältnis jetzt gekündigt, da er einen angeblich besseren Arbeitsplatz gefunden hat. Kann ich seinen Restlohn einbehalten, um auf diese Weise wenigstens schon einmal einen Teil der noch offenen Darlehensforderung zu bekommen?
…