Rückkehr an den Arbeitsplatz durch Stufenweise Wiedereingliederung
Nach längerer Krankheit ist eine sofortige Rückkehr in Vollzeit häufig nicht realistisch. Das Gesetz sieht daher die Möglichkeit vor, Mitarbeiter schrittweise wieder in den Arbeitsprozess einzugliedern. Die wichtigsten Grundlagen zu dieser Maßnahme enthält der folgende Beitrag.
Behandelnder Arzt muss Feststellungen zur Wiedereingliederung treffen
Die stufenweise Wiedereingliederung arbeitsunfähiger Arbeitnehmer ist in § 74 SGB V (Fünftes Buch des Sozialgesetzbuchs) geregelt. Danach ist in Verbindung mit der Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie unter bestimmten Voraussetzungen eine stufenweise Wiedereingliederung von arbeitsunfähigen Mitarbeitern vorgesehen, die nach ärztlicher Feststellung ihre Tätigkeit teilweise wieder verrichten können. Nach diesen Vorschriften muss der behandelnde Arzt spätestens sechs Wochen nach der Arbeitsunfähigkeit eine Feststellung darüber treffen, ob der betroffene Arbeitnehmer
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