Analyse
/ 17. Dezember 2025

Auf was Sie bei einer Verlängerung der Probezeit achten sollten

Die Probezeit ist manchmal zu kurz für eine sichere Prognose, ob ein neuer Mitarbeiter für seine Position geeignet ist und in den Betrieb passt. Statt einer vorschnellen Kündigung kann hier eine Verlängerung der Probezeit in Betracht kommen. Wie die Verlängerung funktioniert, erfahren Sie hier.

Bedeutung der Probezeit

Die in § 622 Abs. 3 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelte Möglichkeit, im Arbeitsvertrag eine Probezeit mit einer Höchstdauer von sechs Monaten zu vereinbaren, hat rechtlich lediglich die kurze zweiwöchige Kündigungsfrist zur Folge. Eine vertraglich vereinbarte Probezeit hat daher keine Bedeutung für die Frage, ob für eine Kündigung ein stichhaltiger Grund erforderlich ist oder ob das Arbeitsverhältnis auch ohne besonderen Grund gekündigt werden kann. Die vertragliche Probezeit wird häufig jedoch mit der Wartezeit des § 1 KSchG (Kündigungsschutzgesetz) verwechselt. Diese besagt, dass die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses, das länger als sechs Monate besteht, nur gerechtfertigt ist, wenn ein verhaltens-, personen- oder betriebsbedingter Kündigungsgrund vorliegt. Diese Wartezeit wird auch gesetzliche Probezeit genannt.

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