Bei Insolvenz übernimmt die Agentur für Arbeit den Lohnausfall
Die Zahl der Insolvenzen in Deutschland steuert auf einen Rekordstand zu. Auch wenn das eigene Unternehmen nicht betroffen ist, sollten Personalverantwortliche die grundlegenden Fakten zum Insolvenzgeld kennen.
Insolvenzgeld kompensiert Lohnausfall bei Zahlungsunfähigkeit
Können Vergütungsansprüche der Mitarbeiter infolge Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers nicht mehr erfüllt werden, kann die Agentur für Arbeit mit der Zahlung des sogenannten Insolvenzgeldes zumindest zeitweise die finanzielle Absicherung der Beschäftigten übernehmen. Die gesetzlichen Regelungen zum Insolvenzgeld sind im dritten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB III) enthalten, dem Gesetz, das alle Leistungen der Agentur für Arbeit (z.B. Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld) bündelt. Zur Finanzierung des Insolvenzgeldes dient die Insolvenzgeldumlage (U3) in Höhe von derzeit (noch) 0,15 % des rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgelts aller Arbeitnehmer eines Betriebes.
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