Was gilt bei der Arbeitszeit? Die wichtigsten Fakten im Überblick
Neben der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung werden angesichts des Wandels der Arbeitswelt auch Änderungen bei der zulässigen täglichen Arbeitszeit diskutiert. Bis zu einer möglichen Neuregelung sind jedoch die geltenden gesetzlichen Vorgaben weiterhin verbindlich zu beachten.
Arbeitszeit hat zwei rechtliche Dimensionen
Aus rechtlicher Sicht ist die Arbeitszeit doppelt zu betrachten: Sie umfasst sowohl arbeitsschutzrechtliche als auch arbeitsvertragliche Aspekte. Der arbeitsschutzrechtliche Rahmen ist im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt. Dort ist festgelegt, wann und wie lange Arbeitnehmer im Interesse von Gesundheit und Sicherheit arbeiten dürfen, z.B. durch Vorgaben zur Höchstarbeitszeit, Ruhepausen und Ruhezeiten. Unabhängig davon regeln Arbeitsverträge – oder ggf. Tarifverträge – die arbeitsvertragliche Seite, d. h. wann und in welchem Umfang ein Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung gegenüber dem Arbeitgeber verpflichtet ist. Diese vertraglichen Regelungen bestimmen die konkrete Verteilung der Arbeitszeit innerhalb des gesetzlich zulässigen Rahmens.
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