Urteil
/ 30. Juli 2025

Sturz wegen Verschluckens beim Kaffeetrinken kann Arbeitsunfall sein

Wer sich bei der Arbeit an einer Tasse Kaffee verschluckt, stürzt und dabei verletzt, kann unter bestimmten Umständen auf Unfallversicherungsschutz hoffen – das zeigt ein aktuelles Urteil des LSG Sachsen-Anhalt.

Kaffeetrinken kann betrieblichen Zwecken dienen

Ein auf einer Baustelle tätiger Vorarbeiter verschluckte sich beim Kaffeetrinken während einer morgendlichen Besprechung mit seinem Polier. Er ging daraufhin hustend zur Tür des Baucontainers, um sich draußen auszuhusten. Dabei verlor er kurz das Bewusstsein, stürzte mit dem Gesicht auf ein Metallgitter und brach sich das Nasenbein. Die zuständige Berufsgenossenschaft verweigerte die Anerkennung des Ereignisses als Arbeitsunfall, da das Kaffeetrinken keinen betrieblichen Zwecken, sondern dem privaten Lebensbereich des Vorarbeiters gedient habe. Das Gericht sah das anders. Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung erstrecke sich zwar nicht auf die Aufnahme von Nahrung oder Getränken, wenn und soweit mit ihr ein menschliches Grundbedürfnis befriedigt werde. Im konkreten Fall sei das Kaffeetrinken jedoch nicht darauf gerichtet, das Grundbedürfnis des Durstlöschens zu befriedigen, sondern habe als sozialtypisches Verhalten (auch) betrieblichen Zwecken gedient. Denn der gemeinsame Kaffeegenuss während Dienstbesprechungen, die für die Beschäftigten verpflichtend seien, bewirke vor allem auch eine positive Arbeitsatmosphäre und eine Stärkung der kollegialen Gemeinschaft. Daneben sorge der morgendliche Konsum des Getränks für erhöhte Wachsamkeit und Aufnahmebereitschaft. Dies sei dem Arbeitgeber, der teilweise selbst die Kaffeevorräte auffülle, auch bewusst und von ihm gewünscht. Damit liege kein Kaffeetrinken lediglich zum eigenen leiblichen Wohl vor, bei dem ein Mitarbeiter z. B. seinen Kaffee allein für sich in der Thermoskanne mitbringe. Das Unfallereignis sei daher als Arbeitsunfall anzuerkennen, LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22.05.2025, Az. L 6 U 45/23.

+

Weiterlesen mit PT+

Sie haben noch kein Abo und möchten weiterlesen?

Weiterlesen mit PT+
In Online-Seminaren werden spezielle Personal-Themen regelmäßig vertieft. Seien Sie dabei: Sie können Ihre Fragen dort im Chat direkt an den Referenten stellen.
Exklusiver Zugriff auf die Online-Mediathek mit allen Ausgaben, aufgezeichneten Seminaren, Arbeitshilfen und Downloads.
Für Themenwünsche und eigene Fragen wenden Sie sich zudem als Kunde jederzeit direkt an uns und unsere Experten.