Zeugnisse richtig entschlüsseln und gestalten
Während die Tätigkeitsbeschreibung dem branchenüblichen Sprachgebrauch entspricht, hat sich hinsichtlich der Leistungs- und Verhaltensbeurteilung in der Praxis eine spezielle Zeugnissprache entwickelt, die jeder Personalverantwortliche kennen sollte. Unverzichtbar ist insbesondere die Kenntnis der Zufriedenheitsskala.
Formulierung ist Arbeitgebersache
Sofern die formellen und inhaltlichen Rahmenbedingungen für die Ausstellung eines Zeugnisses beachtet werden, ist die Ausformulierung des Zeugnisses Arbeitgebersache. Bei der Leistungs- und Verhaltensbeurteilung hat er einen gewissen Beurteilungsspielraum bei der Wahl seiner Formulierungen. Er muss aber nach der Rechtsprechung dem Gebot der Wahrheitspflicht und dem Grundsatz der wohlwollenden Beurteilung gerecht werden. Wohlwollende Beurteilung bedeutet, dass das berufliche Fortkommen des Arbeitnehmers nicht unnötig erschwert werden darf. Dies bedeutet jedoch nicht, dass im Zeugnis überhaupt nichts Negatives stehen darf. Die Wahrheit hat bei der Beurteilung letztlich Vorrang, muss aber stets wohlwollend formuliert werden.
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