Diese rechtlichen Vorgaben müssen beachtet werden
Zeugnisstreitigkeiten entzünden sich nicht nur an der inhaltlichen Bewertung eines Mitarbeiters, sondern ebenso häufig an formalen Aspekten. Welche Standards dabei zu beachten sind, damit Streit nicht bereits aus diesem Grund entsteht, erfahren Sie im folgenden Beitrag.
Nicht nur Arbeitnehmer haben einen Zeugnisanspruch
Der Zeugnisanspruch eines Arbeitnehmers ist in § 109 GewO (Gewerbeordnung) geregelt. Daneben haben aber auch sonstige Personen, die ein sogenanntes Dienstverhältnis eingegangen sind, gemäß § 630 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) bei dessen Beendigung einen Anspruch auf ein Zeugnis. Zu diesem Personenkreis zählen z. B. freie Mitarbeiter, Fremdgeschäftsführer einer GmbH oder arbeitnehmerähnliche Mitarbeiter. Für Auszubildende folgt der Anspruch aus § 16 BBiG (Berufsbildungsgesetz).
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