Arbeitszeitbetrüger muss Detektivkosten erstatten
Arbeitszeitbetrug rechtfertigt Kündigung und Schadenersatz
In einem Verkehrsunternehmen wurden durch den unternehmenseigenen Sicherheitsdienst Unregelmäßigkeiten bei der mobilen Arbeitszeiterfassung eines angestellten Fahrausweisprüfers festgestellt. Es bestand der Verdacht, dass der Mitarbeiter während seines Dienstes u. a. im Fitnessstudio, in einer Moschee bzw. beim Frisör Zeit verbracht hatte. Der Arbeitgeber beauftragte daraufhin eine Detektei, die den Mitarbeiter über einen Zeitraum von rund zwei Wochen überwachte. Dabei wurden mehrere Arbeitszeitverstöße festgestellt. Der Mitarbeiter besuchte seine Freundin und verbrachte Zeit in Bäckereien, Cafés etc., ohne diese Zeiten als Pausenzeit im Zeiterfassungssystem festzuhalten. Nach den Beobachtungen der Detektei handelte es sich insgesamt um 25 Stunden und 54 Minuten nicht korrekt erfasster Arbeitszeit, die der Arbeitgeber dem Mitarbeiter bezahlt hatte. Das Unternehmen nahm dies zum Anlass, dem Mitarbeiter fristlos zu kündigen. Zudem forderte es die Erstattung der angefallenen Detektivkosten in Höhe von 21.600 Euro.
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