Vorabüberlegungen zum Umgang mit dem Nachweisgesetz
Während es der Entscheidung des Arbeitgebers überlassen ist, wie ausführlich er die von ihm verwendeten Arbeitsverträge gestaltet, macht das Nachweisgesetz umfangreiche Vorgaben zur Angabe der wesentlichen Arbeitsbedingungen. Nachfolgend erfahren Sie, wie Sie mit diesem Widerspruch umgehen können.
Nachweisgesetz wurde reformiert
Das Nachweisgesetz (NachwG) verpflichtet den Arbeitgeber, bestimmte vom Gesetz als wesentlich bezeichnete Arbeitsbedingungen schriftlich niederzulegen. Diese Niederschrift muss vom Arbeitgeber unterzeichnet und dem Arbeitnehmer im Original ausgehändigt werden. Seit Anfang 2025 ist unter bestimmten Voraussetzungen auch die Erteilung in Textform zulässig (siehe hierzu Personaltipp Ausgabe 03/2025, Beitrag auf den Seiten 4 und 5). Der Katalog der nachzuweisenden Bedingungen wurde durch eine Reform des Gesetzes aus dem Jahr 2022 erheblich erweitert und Verstöße gegen die Verpflichtung als Ordnungswidrigkeit unter Androhung einer Geldbuße von bis zu 2.000 Euro ausgestaltet.
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