Anwesenheitsprämien können Fehlzeiten verringern
Der aktuell hohe Krankenstand hat die Diskussion befeuert, die Entgeltfortzahlung nicht bereits am ersten, sondern erst am zweiten Tag einer Arbeitsunfähigkeit beginnen zu lassen. Wer nicht darauf warten möchte, dass die Politik hier aktiv wird, kann auf eine bereits bestehende Handlungsoption zurückgreifen.
Zweck der Anwesenheitsprämie: Verringerung der persönlichen Fehlzeiten
Anwesenheitsprämien sollen den Mitarbeitern einen finanziellen Anreiz dafür bieten, ihre berechtigten und unberechtigten Fehlzeiten möglichst gering zu halten. Diese Zielrichtung widerspricht zwar grundsätzlich dem Schutzgedanken des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG), der Mitarbeiter davon abhalten soll, aus finanziellen Gründen krank am Arbeitsplatz zu erscheinen. Dennoch werden Anwesenheitsprämien von der Rechtsprechung als zulässig erachtet, wenn es sich bei der Prämie um eine Sonderzuwendung zum laufenden Arbeitsentgelt handelt.
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