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/ 29. November 2024

Streitfall Kündigung: Wissen, was auf Sie zukommt

Kündigungen gehören zum gefahrenträchtigen Teil der Personal­arbeit. Die Risiken können jedoch begrenzt werden, wenn zwingende Formalien, grundlegende gesetzliche Anforderungen sowie die geltende Rechtsprechung beachtet werden.

Wo kein Kläger, da kein Richter!

Vorab die gute Nachricht: Nicht jede Kündigung landet vor Gericht. Verzichtet ein Mitarbeiter auf eine gerichtliche Überprüfung seiner Kündigung, spielen Fehler im Zusammenhang mit dem Ausspruch der Kündigung oder wackelige Kündigungsgründe keine Rolle. Setzt sich ein Arbeitnehmer hingegen gerichtlich gegen eine Kündigung zur Wehr, so hängt der Ausgang des Kündigungsschutzprozesses im Wesentlichen von zwei Faktoren ab: Zum einen wird die Einhaltung von Formalien geprüft, die grundsätzlich für den Ausspruch einer Kündigung eines Arbeitsverhältnisses gelten. Zum anderen ist von Bedeutung, ob der betroffene Arbeitnehmer sich auf die Geltung des gesetzlichen Kündigungsschutzes berufen kann. Während in diesem Fall die Hürden für eine Arbeitgeberkündigung bisweilen hoch sind, lässt sich ein negativer Prozessausgang aufgrund der Nichteinhaltung von Formalien in der Regel vermeiden – sofern die Kündigung gut vorbereitet wird.

Bestandsaufnahme ist das A und O

Vor dem Ausspruch einer Kündigung ist es unverzichtbar, sich einen Überblick über die Personalien des betroffenen Mitarbeiters zu verschaffen. Hierzu zählen das Lebensalter, der Familienstand, die Anzahl unterhaltsberechtigter Familienmitglieder, eine Mitgliedschaft im Betriebsrat oder sonstige betriebliche Funktionen, z.B. als Datenschutzbeauftragter, aber auch die Anerkennung einer Schwerbehinderung. Ausgangspunkt für das weitere Vorgehen sind die Regelungen des Arbeitsvertrages. Wesentlich ist hier die Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie die einzuhaltenden Kündigungsfristen.

Kündigungsgründe spielen (k)eine gewichtige Rolle

Wer sich als Personalverantwortlicher entscheidet, das Arbeitsverhältnis eines Mitarbeiters durch Kündigung zu beenden, hat naturgemäß Gründe für diese Maßnahme. Wie gewichtig oder stichhaltig diese sein müssen, damit sie bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung anerkannt werden, hängt davon ab, ob es sich um eine außerordentliche Kündigung handelt und/oder ob der gekündigte Mitarbeiter Kündigungsschutz genießt. Auch zu diesen Fragen sind rechtliche Vorüberlegungen zwingend geboten, bei denen wir Ihnen mit diesem Themenspecial Hilfestellung leisten.

Annemarie Böttcher