Arbeitgeber kann Bonuszahlung nicht einseitig bestimmen
Variable Vergütungsbestandteile in Form von Tantieme- oder Bonuszahlungen sind als Motivationsbooster in der Praxis gang und gäbe. Streitigkeiten in diesem Zusammenhang entstehen zumeist erst dann, wenn das Arbeitsverhältnis endet. Dann ist das Kind jedoch häufig schon in den Brunnen gefallen.
Arbeitgeber muss Verhandlungen über Zielvereinbarungen führen und abschließen
Ein Arbeitnehmer war seit März 2020 bei einer Schiffsholding als Development Director für das Ressort Schiffe beschäftigt. Sein Arbeitsvertrag sah die Zahlung einer Tantieme vor, deren Höhe abhängig vom Erreichen von Zielvorgaben sein sollte, „deren drei wesentliche Kriterien jedes Jahr, erstmals zum Ende der Probezeit, zwischen dem Mitarbeiter und der Gesellschaft vereinbart werden“. Für den Fall, dass keine Zielvereinbarung geschlossen werden kann, sah der Arbeitsvertrag Folgendes vor: „Sollten die drei Kriterien nicht zwischen dem Mitarbeiter und der Gesellschaft vereinbart werden, werden diese seitens der Gesellschaft nach billigem Ermessen vorgegeben.“
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