Wie Wettbewerbsverbote einen Wechsel zur Konkurrenz verhindern
Bei der aktuellen Lage auf dem Arbeitsmarkt kann es sich kein Unternehmen leisten, wertvolle Fachkräfte an die Konkurrenz zu verlieren. Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot kann dies verhindern – vorausgesetzt, es wurde rechtswirksam vereinbart.
Gesetzlicher Schutz vor Konkurrenztätigkeit endet mit Ausscheiden aus dem Betrieb
Mit dem Ende eines Arbeitsverhältnisses endet auch das in § 60 Handelsgesetzbuch (HGB) verankerte Verbot, dem Arbeitgeber während des Bestandes des Arbeitsverhältnisses durch eine Tätigkeit in einem anderen oder auch einem eigenen Unternehmen Konkurrenz zu machen. Nach seinem Ausscheiden kann ein Arbeitnehmer ohne Beschränkung eine Konkurrenztätigkeit ausüben. Will der Arbeitgeber das verhindern, muss er mit dem Mitarbeiter ein Wettbewerbsverbot vereinbaren, das für die Zeit nach dem Arbeitsverhältnis gilt, ein sogenanntes nachvertragliches Wettbewerbsverbot.
…