Führungskräfte sind der Kopf des Unternehmens
Ab einer gewissen Unternehmensgröße ist es für die Geschäftsleitung unumgänglich, Leitungsaufgaben auf mehrere Schultern zu verteilen. Je nach Funktion und Stellung der Führungskraft, gilt es die jeweiligen rechtlichen Besonderheiten zu beachten.
Geschäftsführung und Leitungsebene sind in der Verantwortung
Auf jedem Schiff, ob’s dampft, ob’s segelt, gibt’s einen, der die Sache regelt – diese Redensart mag auf hoher See gelten. Im Vergleich dazu benötigt ein Unternehmen in der Regel mehrere Personen, die die Verantwortung für den wirtschaftlichen Erfolg übernehmen. Zum Management gehört dabei nicht nur die Geschäftsleitung im engeren Sinn, sondern auch die nachgeordnete Führungsebene, die einen erheblichen Einfluss auf die Entwicklung und das Ergebnis des Unternehmens haben. Welche Rechte und Pflichten die handelnden Personen haben, hängt von der Rechtsform des Unternehmens und den jeweiligen Positionen der Führungskräfte ab. Näheres zu diesem Themenkomplex erfahren Sie in dieser Sonderausgabe.
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