DSGVO-Auskunftsverlangen: Hier müssen die Alarmglocken schrillen
Datenschutz ist ein leidiges Thema, das jedoch auch in der Personalarbeit ernst genommen werden muss. Verlangt ein Mitarbeiter vom Arbeitgeber Auskunft über die ihn betreffenden Daten, ist zügiges Handeln geboten, da ansonsten Schadenersatzforderungen die Folge sein können.
DSGVO verschafft Mitarbeitern Auskunftsanspruch
Seit mittlerweile fünf Jahren gilt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Eine der wichtigsten Bestimmungen ist Art. 15 DSGVO, mit der sich die Gerichte zunehmend auseinanderzusetzen haben. Nach dieser Vorschrift haben Mitarbeiter gegenüber dem Arbeitgeber Anspruch auf Auskunft über die von ihm gespeicherten personenbezogenen Daten sowie auf folgende Informationen:
…