Abrufarbeit erfordert Vorliegen eindeutiger Regelungen
In Betrieben ohne gleichmäßig planbaren Arbeitsanfall ist die Arbeit auf Abruf ein probates Mittel, um die Personalkosten im Rahmen zu halten. Dies funktioniert jedoch nur, wenn in den Arbeitsverträgen der Mitarbeiter entsprechende Regelungen vereinbart wurden. Versäumnisse in diesem Kontext können in zweifacher Hinsicht teuer werden.
Gesetzliche Regelung gestattet flexiblen Personaleinsatz
Die sogenannte Arbeit auf Abruf ist in § 12 TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz)…