Arbeitgeber muss Kosten für eine Bildschirmbrille übernehmen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem aktuellen Urteil die Rechte von Arbeitnehmern an Bildschirmarbeitsplätzen gestärkt. Im folgenden Beitrag erfahren Sie, was hier auf Sie zukommen kann.
Bildschirmarbeitsplatzverordnung ist Geschichte
Früher waren Arbeitsschutzregelungen zu Bildschirmarbeitsplätzen in der seinerzeit hinlänglich bekannten Bildschirmarbeitsplatzverordnung (BildscharbV) enthalten. Die Verordnung ist seit Dezember 2016 außer Kraft. Aktuell gilt die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Konkrete Regelungen über Bildschirmbrillen finden sich in der weitgehend durch die europarechtliche Arbeitsschutzrahmenrichtlinie geprägten Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV).
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