Leitungsfunktion ist kein Befristungsgrund
Über viele Jahre andauernde Befristungen von Arbeitsverhältnissen sind nur bei Vorliegen eines sachlichen Grundes für die Befristung möglich. Was dabei als sachlicher Grund anzuerkennen ist und was nicht, entscheiden die Arbeitsgerichte.
Eigenart der Arbeitsleistung ist ein Sonderfall
Ein Universitätsklinikum beschäftigte in seinem Radiologie- und Diagnosezentrum einen…