Urteil
/ 26. Januar 2023

Leitungsfunktion ist kein Befristungsgrund

Über viele Jahre andauernde Befristungen von Arbeitsverhältnissen sind nur bei Vorliegen eines sachlichen Grundes für die Befristung möglich. Was dabei als sach­licher Grund anzuerkennen ist und was nicht, entscheiden die Arbeitsgerichte.

Eigenart der Arbeitsleistung ist ein Sonderfall

Ein Universitätsklinikum beschäftigte in seinem Radiologie- und Diagnosezentrum einen…

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